Eine Nagelkorrekturspange wird z.B. bei Rollnägeln oder eingewachsenen Nägeln angewendet.
Die Kostenübernahme von Nagelkorrekturspangen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen jedoch gewähren Kassen nach vorheriger Antragstellung Zuschüsse.
In der Regel besteht die Spange aus medizinisch federhartem Rundstahl (Edelstahl) die Individuell angefertigt wird.
Die Dauer einer Spangentherapie liegt je nach Nagelwachstumsgeschwindigkeit bei
1 bis 1,5 Jahre und muss regelmäßig nach hinten versetzt werden .
Die Nagelkorrekturspange wird mit Endschlaufen versehen die am seitlichen Nagelrand unter den Nagel geschoben werden. Die Spange wird durch Veränderung des Neigungswinkels "aktiviert" und somit mit einem gleichbleibenden Zug zu einer gleichmäßigen Wölbung der Nagelplatte korrigiert. Die Spange wirkt sofort schmerzreduzierend auf den eingewachsenen oder entzündeten Nagelrand.
Das Ziel besteht darin, einen eingerollten oder eingewachsenen Nagel dauerhaft in seiner ursprünglichen natürlichen Form zurück zu bringen und Folgeschäden und Operationen zu vermeiden.
Podologie Praxis Dennig
Lisa Dennig
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Waldbronn-Busenbach
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